Psychologe, Psychiater, Psychotherapeut - Wer ist wer? Was sind die Unterschiede?
Antwort:
Psychologe: Hochschulabsolvent, der Psychologie studiert hat. Psychologen beschäftigen sich damit, menschliches Erleben (z.B. Gedanken und Gefühle) und Verhalten zu beschreiben, zu erklären, vorherzusagen und zu ändern. Psychologen gehen von der psychischen Seite an psychische Probleme heran. Die Berufsbezeichnung "Psychologe" darf nur von Personen geführt werden, die über den Abschluss eines Hochschulstudiums im Fach Psychologie verfügen. Durch das akademische Studium, dass mit dem Diplom abgeschlossen wird (Diplom-Psychologe), erwirbt der Psychologe in den verschiedenen Gebieten der Psychologie wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und ein umfangreiches Wissen über menschliches Denken und Fühlen, Lernen und Verhalten und auch darüber, wie man menschliches Verhalten beeinflussen kann. Nach Abschluss des Psychologiestudiums kann der Psychologe eine mindestens dreijährige psychotherapeutische Ausbildung absolvieren, die ihn für die eigenverantwortliche Ausübung der Psychotherapie qualifiziert. Der so ausgebildete Psychologe wird "Psychologischer Psychotherapeut" genannt. Ein Psychologischer Psychotherapeut verwendet keine Medikamente. Er unterstützt den Klienten mit psychologischen Mitteln dabei, die psychischen Probleme durch eine bewusste Auseinandersetzung mit ihren Ursachen und/oder durch gezieltes Einüben neuer Verhaltensweisen zu überwinden. Falls eine organische Erkrankung mitbehandelt werden muss, oder wenn bei einer psychischen Störung eine Kombination von psychologischer und medikamentöser Therapie notwendig ist, arbeitet der Psychologische Psychotherapeut mit Ärzten zusammen.
Psychiater: Facharzt für seelische Erkrankungen oder Störungen. Psychiater gehen meist von der körperlichen Seite an psychische Probleme heran. Der Psychiater hat Medizin studiert. In seinem Studium hat er sich in erster Linie mit der Funktionsweise und den Erkrankungen des menschlichen Körpers beschäftigt und gelernt, diese Erkrankungen zu behandeln. Nach Abschluss des Medizinstudiums hat er in medizinischen Einrichtungen eine mehrjährige Facharztausbildung zum Psychiater absolviert. In dieser Ausbildung hat er spezielle Kenntnisse über Entstehung und Verlaufsformen von Störungen des Geistes und der Seele erworben und gelernt, diese Krankheiten zu erkennen und zu behandeln, zumeist mit Medikamenten, den sogenannten Psychopharmaka. Erst eine psychotherapeutische Zusatzausbildung berechtigt einen Psychiater (oder einen anderen Arzt), auch Psychotherapie auszuüben und neben der Facharztbezeichnung (hier: Psychiater) die Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" oder "Psychoanalyse" zu führen. Der so ausgebildete Arzt wird "Ärztlicher Psychotherapeut" genannt.
Psychotherapeut: Ein Psychotherapeut übt Psychotherapie aus. Das kann ein Psychologe ("Psychologischer Psychotherapeut"), oder ein Mediziner ("Ärztlicher Psychotherapeut") sein oder ein Pädagoge, der für die Therapie von Kindern und Jugendlichen ausgebildet ist ("Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut"). Alle drei haben zusätzlich zu ihrem "Grundberuf" eine psychotherapeutische Zusatzausbildung abgeschlossen. Der Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten ist seit dem 1. Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz geregelt. Das Gesetz schützt zugleich die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" strafrechtlich für diejenigen, die eine Approbation (Berufszulassung) auf Grund des Psychotherapeutengesetzes oder als Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung besitzen.
Manche Psychotherapeuten haben zusätzlich zu ihrer Ausbildung einen (oder zwei) Doktortitel. Dies sagt allerdings nichts über die Qualität ihres therapeutischen Könnens. Meist bedeutet dies, dass diese Therapeuten viel Zeit in Bibliotheken und/oder in Forschungslabors verbracht haben.
Antwort:
Psychotherapie versucht, ein Problem oder ein Störungsbild durch Gespräche mit dem Klienten zu bessern. Der Ansatz bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der Psychoanalyse ist grundsätzlich, dass bei dem Klienten unbewusste Konflikte oder seelische Belastungen wirksam sind, die eine pathogene (krankmachende) Wirkung in Form von Symptomen oder Beziehungsproblemen entwickelt haben. Dies führt in der Regel zu einem erheblichen Leidensdruck und zu einer Einschränkung der Lebensqualität. Solche Symptome sind beispielsweise depressive Niedergeschlagenheit, psychosomatische Beschwerden, Angstzustände ohne realen Anlass oder Zwangssymptome. Psychotherapie zielt darauf, dass sich der Klient im Gespräch mit dem Therapeuten mit seinem inneren Geschehen beschäftigt und einen allmählichen Zugang findet, damit die unbewussten Konflikte von ihm bearbeitet und schließlich verarbeitet werden können. Die tiefenpsychologischen und psychoanalytischen Verfahren zielen darauf, dass der Klient lernt, seine seelischen Abläufe besser zu erspüren und zu verstehen, um zukünftig anders reagieren zu können.
Welche Art Psychotherapie ist die richtige für mich?
Antwort:
Im Bereich der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten für die folgenden Verfahren übernommen: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse und Verhaltenstherapie. Diese Verfahren nennt man Regelpsychotherapien.
In der Psychotherapeutischen Praxis Christian König werden die tiefenpsychologischen Verfahren (tiefenpsychologisch fundierte Kurz- und Langzeittherapie) angeboten. Außer diesen Verfahren gibt es noch sehr viele andere Therapieschulen (z.B. Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie, Transaktionsanalyse), die jedoch von den Kassen nicht bezahlt werden.
In die Regelpsychotherapien haben nur diejenigen Verfahren Aufnahme gefunden, die ihre Wirksamkeit wissenschaftlich über einen langen Zeitraum nachgewiesen haben und die über ein überprüftes Konzept und eine entsprechende methodische Herangehensweise verfügen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Klient nicht mit unabgesicherten Psychotherapieverfahren behandelt wird, sondern nur mit ausreichend fundierten. Entsprechend werden die Qualifikationen des jeweiligen Psychotherapeuten geprüft. Dabei sind nach dem Studium der Psychologie oder Medizin (zusätzlich Sozialpädagogik bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie) mehrjährige Zusatzausbildungen in dem jeweiligen Psychotherapieverfahren nachzuweisen und bereits umfangreiche Erfahrungen in der Behandlung von Klienten. Dadurch ist der Titel "Psychologischer Psychotherapeut" ein wichtiges Qualitätsmerkmal.
Werden in der Psychotherapie Medikamente eingesetzt?
Antwort:
Psychologische Psychotherapeuten verordnen keine Medikamente und dürfen dies auch nicht. In der Regel kommt die psychotherapeutische Behandlung ohne medikamentöse Mitbehandlung aus. In bestimmten Fällen wird jedoch der Hausarzt oder ein Facharzt eingeschaltet, damit vorübergehend eine Stützung über Psychopharmaka erfolgen kann. Eine Zielsetzung von Psychotherapie ist es, eine dauerhafte Einnahme von Psychopharmaka überflüssig zu machen.
Bei welchen Beschwerden sollte ich einen Psychotherapeuten aufsuchen?
Antwort:
Viele Beschwerden und Symptome können auf tiefer liegende seelische Belastung oder Störung hinweisen. Eine Abklärung ist beispielsweise sinnvoll, wenn es zu einem länger anhaltenden Gefühl der inneren Leere kommt, wenn unerklärliche Angstzustände ohne entsprechenden Anlass auftreten oder wenn man von Zwangsgedanken oder -handlungen geplagt wird.
Weiterhin ist ein Warnsymptom, wenn es in Beziehungen mit Mitmenschen zu immer gleichen Abläufen kommt und man das Gefühl hat, einem inneren Muster zu erliegen und darunter zu leiden. Beispielsweise können häufige Trennungen auf einen unbewussten Konflikt hinweisen, der sich jeweils neu in Beziehungen wiederholt.
Ein weiterer Bereich sind somatische Symptome, für die eine hausärztliche oder fachärztliche Abklärung keine ausreichende organische Begründung liefert. Es kann sich dann um sogenannte psychosomatische Störungen handeln, deren eigentliche Ursache im seelischen Bereich zu suchen ist. Beispielsweise kann dies häufig bei Schmerzsyndromen der Fall sein, bei Hauterkrankungen, bei Störungen im Magen-Darm-Bereich oder bei manchen Herzerkrankungen.
Eine psychotherapeutische Abklärung ist grundsätzlich sinnvoll, wenn man längere Zeit einer erheblichen Stresssituation oder Belastung ausgesetzt ist, weil diese akuten Belastungen häufig der Auslöser für eine psychische Erkrankung sind.
Woran erkenne ich qualifizierte Psychotherapeuten?
Antwort:
Bis Ende 1998 war der Begriff "Psychotherapeut" nicht geschützt. Erst seit 1999 ist der Begriff "Psychotherapeut" an bestimmte Ausbildungen gebunden. Es wird nun zwischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten und Ärzten mit psychotherapeutischer Qualifikation unterschieden.
Psychologische Psychotherapeuten dürfen Klienten ohne Altersbegrenzung behandeln. Die Therapeuten sind von der Grundausbildung her Diplom-Psychologen mit mehrjähriger therapeutischer Weiterbildung. Ärztliche Psychotherapeuten sind in der Grundprofession Ärzte und haben eine psychotherapeutische Weiterbildung absolviert. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten behandeln Personen im Alter von 0 - 21 Jahren. Sie sind von der Grundausbildung her Psychologen, Pädagogen oder Ärzte mit einer mehrjährigen psychotherapeutischen Weiterbildung. Nur der Titel "Psychotherapeut" ist geschützt. Auch Personen, die nicht berechtigt sind, diesen Titel zu führen, dürfen - ohne jede Zusatzausbildung (!) - in der Öffentlichkeit oder in der Werbung psychologische Behandlungen anbieten. Die Begriffe "Psychologische Beratung", "Lebensberatung", "Selbsterfahrung" etc. sind nicht geschützt. Auch der Titel "Psychotherapeut (HPG)" ist nicht immer Garant für eine qualifizierte Ausbildung. Scheuen Sie sich nicht, den Therapeuten Ihrer Wahl direkt nach seiner Ausbildung zu fragen.
Der Therapeut hat so lange Wartezeiten - ich brauche aber jetzt Hilfe
Antwort:
Hier kann ich Ihnen leider nur wenig helfen. Gemessen am Bedarf gibt es in Deutschland nach wie vor zuwenig Psychotherapeuten. Psychotherapeutische Praxen sind deshalb häufig überlaufen und haben eine lange Warteliste. Monatelange Wartezeiten sind nicht ungewöhnlich. Dies gilt vor allem für kassenzugelassene Psychotherapeuten.
Ein Psychotherapeut macht im Normalfall etwa 30 Therapiestunden pro Woche. Eine Therapie dauert meist zwischen 6 und 12 Monate, oft länger. Das heißt, ein Therapeut kann etwa höchstens 30-40 Klienten (in diesem Zeitraum) gleichzeitig betreuen, eine Warteliste wird so oft nur langsam durchgearbeitet. Eine Beschleunigung ist kaum möglich.
Eine Möglichkeit, lange Wartezeiten von vornherein zu umgehen, besteht darin, dass Sie die für Ihren Bezirk zuständige Kassenärztliche Vereinigung anrufen. Häufig werden dort Listen geführt, bei welchem Therapeuten in Ihrer Nähe eventuell noch freie Therapieplätze vorhanden sind.
Eine andere Möglichkeit wäre es, sich Hilfen für den Übergang zu suchen: Selbsthilfegruppen, Aufenthalte in einer psychosomatischen Einrichtung, im Notfall Psychiatrie. Sprechen Sie Ihre Probleme beim Hausarzt oder Psychiater an.
Wie ist Psychotherapie bei den Privatversicherten geregelt?
Antwort:
Der Umfang der Psychotherapie ist bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen unterschiedlich. Teilweise gibt es pauschale Stundenzahlen pro Jahr (häufig 20 oder 30 Sitzungen), die ohne weiteren Antrag in Anspruch genommen werden können. Manche Gesellschaften sehen (ähnlich wie bei den gesetzlichen Krankenkassen) vor, dass zunächst eine Prüfung des Antrages erfolgt und dann über die beantragte Stundenzahl für Psychotherapie entschieden wird. Bitte prüfen Sie auch, ob Ihre Privatversicherung die Kosten einer Psychotherapie auch bei Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt. Manche Versicherungen finanzieren nur die Kosten bei Ärztlichen Psychotherapeuten. Die Abrechnung der Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die jeweiligen Honorarsätze der beiden Gebührenordnungen sind identisch.
Wie ist die Regelung für Beihilfeberechtigte?
Antwort:
Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Dort ist einheitlich geregelt, dass eine Kostenübernahme für die Verfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse und Verhaltenstherapie besteht. Falls mehr als 10 Sitzungen Psychotherapie erforderlich sind, muss ein entsprechender Antrag bei der Beihilfestelle vorab gestellt werden. Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich dann meist dem Bescheid der Beihilfestelle entsprechend an. Die Abrechnung für Beihilfeberechtigte richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die jeweiligen Honorarsätze der beiden Gebührenordnungen sind identisch.
Gibt es Besonderheiten für Sozialhilfe bzw. ALG II - Empfänger?
Antwort:
Auch für Sozialhilfeempfänger/ALG II gilt das Beantragungsverfahren entsprechend. Sie sollten sich aber ebenfalls bei Ihrem Kostenträger erkundigen - auch danach, wer Ihren Antrag begutachtet und ob das Antragsverfahren durch Chiffrierung geschützt ist.
Welche psychotherapeutischen Verfahren werden bezahlt?
Antwort:
Nicht alle Psychotherapiemethoden sind über die Krankenkasse finanzierbar. Welche psychotherapeutischen Verfahren als Kassenleistung anerkannt sind, regeln die Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Derzeit sind als Kassenleistung anerkannt:
Antwort:
Der Unterschied bezieht sich einmal auf die Rahmenbedingungen der Psychotherapie, zum anderen auf die Zielsetzungen. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie wird im Sitzen durchgeführt, und zwar mit ein bis zwei Behandlungsstunden pro Woche auf einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren. Demgegenüber findet die psychoanalytische Psychotherapie im Liegen auf der Couch statt. Es werden zwei bis vier Behandlungsstunden pro Woche durchgeführt, und die Behandlung dauert zwei bis vier Jahre.
Bei der tiefenpsychologisch fundierten Behandlung werden in erster Linie aktuell wirksame Konflikte im Klienten und in seinen Beziehungen behandelt, demgegenüber versucht die Psychoanalyse umfassend, die Grundlagen neurotischer Konflikte in den Prägungen der Kindheit aufzudecken und zu verändern.
Meine Krankenkasse übernimmt die Kosten bei einem Psychotherapeuten nicht - was nun?
Antwort:
Bei Privatversicherten: Schließt Ihr Versicherungsvertrag psychotherapeutische Leistungen aus? Dann müssen Sie wirklich selbst bezahlen.
Bei gesetzlich Versicherten: Die Therapie bei einem Vertragsbehandler hat Vorrang. Nur wenn Sie eine lange Wartezeit glaubhaft machen können, haben Sie evtl. Anspruch auf Kostenerstattung in der Psychotherapie.
Die Kostenübernahme durch die Versicherung ist noch unklar, die Therapie hat bereits begonnen. Können Kosten auf mich zukommen?
Entschieden ja! Klären Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung mit Ihrem Therapeuten, ob auf Sie Kosten zukommen können und in welcher Höhe.
Was sind probatorische Sitzungen?
Antwort:
Um zu klären, ob eine Psychotherapie überhaupt sinnvoll ist und ob Klient und Therapeut zueinander "passen", übernehmen Krankenkassen und Beihilfestellen meist vorab bis zu 5 "probatorische" Sitzungen. Erst wenn wir die beiden erwähnten Fragen bejahen können, ist für Sie der Zeitpunkt gekommen, eine Psychotherapie zu beantragen.
Woran erkenne ich, wer der richtige Therapeut für mich ist?
Antwort:
Psychotherapie hat zwei wesentliche Aspekte: die Methode und die Person des Therapeuten. Nicht jede Methode ist für jeden gleichermaßen geeignet. Leider ist die Psychotherapieforschung noch nicht soweit, dass man auf eine befriedigende Weise sagen könnte, welche Methode für welche Störung und für welchen Persönlichkeitstyp die beste ist. Daher muss jeder potentielle Psychotherapieklient für sich selber herausfinden, welche Methode ihn besonders anspricht. Dabei muss man sich darüber im Klaren sein, dass derzeit nur tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, psychoanalytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie von den Kassen bezahlt werden. Das ist also das erste: die Methode muss stimmen, muss einen ansprechen. Es hat keinen Zweck, sich auf eine Form der Psychotherapie einzulassen, bei der man kein gutes Gefühl hat.
Genauso wichtig ist aber die Person des Therapeuten. Denn Psychotherapie ist eine Beziehung zwischen zwei Menschen und in dieser Beziehung wird die jeweilige Methode angewandt. Daher kann Psychotherapie nur dann wirken, wenn diese Beziehung stimmt. Der Klient muss dem Therapeuten vertrauen können; muss sich bei ihm sicher und respektiert fühlen. Wenn dieses Vertrauen nicht da ist, wenn ein Klient das Gefühl hat, bei diesem Therapeuten nicht alles sagen zu können, dann ist das ein ernstes Warnsignal, das wahrscheinlich bedeutet, dass dies nicht der richtige Therapeut ist. Um also den richtigen Therapeuten zu finden, ist auf jeden Fall ein Vorgespräch zum persönlichen Kennen lernen notwendig. Die meisten Therapeuten bieten auch einige Probesitzungen an.
Was mache ich, wenn mir der Therapeut unsympathisch ist?
Antwort:
Die ersten fünf Sitzungen sind immer für beide Seiten Probesitzungen. Können Sie sich bei diesem Therapeuten öffnen, fühlen Sie sich verstanden und geschützt? Eine Therapie kann nur mit einem gewissen Ausmaß an gegenseitiger Sympathie Erfolg versprechend sein. Sie sind zu nichts verpflichtet. Sprechen Sie ganz offen mit Ihrem Therapeuten darüber.
Bitte nutzen Sie das Angebot der "Kennenlern-Sitzungen" dazu, sich in Ruhe darüber klar zu werden, ob Sie in mir einen geeigneten Therapeuten gefunden haben (manchmal ist es z.B. hilfreicher mit einer Frau anstelle eines Mannes zu sprechen). Es ist also in Ordnung, wenn Sie einen oder sogar mehrere weitere Therapeuten vor Ihrer endgültigen Entscheidung kennen lernen möchten. Auch bei einer einmal begonnenen Therapie werden wir in regelmäßigen Abständen immer wieder überprüfen, ob die Psychotherapie weiterhin für Sie von Nutzen ist und welche Erfolge Sie bereits erzielt haben.
Wie ist die Schweigepflicht geregelt?
Antwort:
Bezüglich der Psychotherapie besteht die im Strafgesetzbuch festgelegte Schweigepflicht. Inhalte der Therapie dürfen vom Therapeuten ohne Erlaubnis des Klienten an keine Person oder Institution weitergeleitet werden.
Auch die Krankenkasse oder der Hausarzt des Klienten haben keinen Zugriff auf die Inhalte der Behandlung. Die Krankenkasse erfährt für den Antrag lediglich eine allgemein gehaltene Diagnose. Der Hausarzt oder der überweisende Facharzt kann jedoch mit Zustimmung des Klienten einen Bericht vom Psychotherapeuten erhalten.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Antwort:
Die Vorgespräche und die testpsychologische Diagnostik dienen dazu abzuklären, wie tiefgehend ein seelischer Konflikt ist und in welchem Umfang Psychotherapie zur Besserung und Heilung angewandt werden sollte.
Handelt es sich um eine genehmigte tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als Kurzzeittherapie stehen 25 Sitzungen zur Verfügung. In der Regel wird in wöchentlichen Sitzungen gearbeitet. Aber auch andere Vereinbarungen sind bei der Kurzzeittherapie möglich. Vor (!) Ablauf der 25 Sitzungen kann ein Umwandlungsantrag von einer Kurzzeit- in eine Langzeittherapie auf weitere 25 Therapiesitzungen gestellt werden, der wiederum das Gutachterverfahren durchlaufen muss.
Handelt es sich um eine genehmigte tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als Langzeittherapie, dann stehen 50 Sitzungen zur Verfügung. In der Regel wird in wöchentlichen Sitzungen gearbeitet. Vor (!) Ablauf der 50 Sitzungen kann ein Verlängerungsantrag auf weitere 30 Therapiesitzungen gestellt werden, der wiederum das Gutachterverfahren durchlaufen muss. In besonderen Fällen kann ein zweiter Verlängerungsantrag auf weitere 20 Sitzungen gestellt werden, so dass Sie für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie maximal 100 Psychotherapiesitzungen (50 plus 30 plus 20) beantragen können. Bei allen Verlängerungsanträgen ist kein erneuter Konsiliarbericht nötig.
Was darf ich von einer Therapie erwarten, und was nicht?
Antwort:
Die Dauer einer Sitzung beträgt normalerweise genau 50 min. in seltenen Fällen 25 min. Üblich ist ein fester, wöchentlicher Termin. Der Therapeut hat das Recht, Ausfallhonorar zu verlangen, wenn Sie unentschuldigt fehlen. Die Einzelheiten regelt häufig eine entsprechende Vereinbarung.
Während der Sitzung konzentriert sich der Therapeut ganz auf Sie. Er wird Ihnen nicht nur aufmerksam zuhören, sondern Sie auch auf wichtige Dinge und Themen, die er mit Ihren Problemen im Zusammenhang sieht, ansprechen. Dabei wird er Ihnen helfen, Ihre eigenen Wege und Lösungen zu finden und wird Ihnen keinesfalls einfach nur "gute Ratschläge" geben, die Sie ohnehin schon von anderen kennen und die Sie nicht weiterbringen (frei nach Oscar Wilde: "Ratschläge sind auch Schläge!").
Viel oder wenig Therapie ist nicht entscheidend, wichtig ist, was Sie daraus machen. Ein "guter" Therapeut ist froh, wenn er so schnell wie möglich wieder "überflüssig" wird.
Für die Psychotherapie bedeutet das, dass der Therapeut viel Zeit, Verständnis und menschliche Wärme für Sie aufwendet. Geduld und Freundlichkeit, vor allem aber Kompetenz und Erfahrung ist es, was Sie von Ihrem Therapeuten immer erwarten dürfen.
Wie wirke ich an der Behandlung mit?
Antwort:
"Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie" wird Ihnen besonders dann helfen, wenn Sie darüber sprechen, was Ihnen während unseres Zusammenseins spontan einfällt oder Sie gerade beschäftigt. Das fällt naturgemäß besonders am Anfang sehr schwer. Psychotherapie kann also nur gelingen, wenn Sie aktiv mitwirken und Verantwortung in der Therapie wie auch im sonstigen Leben übernehmen. Dabei ist es meine Aufgabe, Sie als Ihr "Assistent" bzw. "Trainer" auf dem Weg der Heilung unterstützend zu begleiten - die eigentliche "Arbeit" werde ich Ihnen nicht abnehmen (können). Der "Heilungsvorgang" selbst (Ihre "Entwicklung") findet nicht nur in der Behandlungsstunde statt, sondern v.a. in den Zeiträumen zwischen unseren Begegnungen. Nutzen Sie also die Gelegenheit, neue Einsichten und Erfahrungen im Alltag umzusetzen bzw. zu erproben. Von einem besonders guten Erfolg der Psychotherapie kann man sprechen, wenn Sie zu Ihrem eigenen Psychotherapeuten geworden sind und damit dauerhaft auf meine Unterstützung verzichten können.